AWOSOZIALe Dienste - Tagesgruppen
Die Betreuung in einer Tagesgruppe stellt eine der gesetzlich verankerten „Hilfen zur Erziehung“ dar und kann nach Hilfeersuchen der Eltern durch das zuständige Jugendamt verfügt werden. Gesetzliche Grundlage ist der §32 SGB VIII/Kinder und Jugendhilfe. Tagesgruppen sind eine teilstationäre Betreuungsform, d.h. die Kinder verbringen i.d.R. die Zeit nach der Schule ab mittags in der Einrichtung, sind jedoch abends, nachts und am Wochenende zu Hause. Das Gesetz beschreibt für die Arbeit von Tagesgruppen folgende Aufgabenschwerpunkte:
Weitere und individuelle Schwerpunkte und Ziele für eine positive Entwicklung des Kindes werden auf regelmäßig stattfindenden Hilfeplangesprächen gemeinsam besprochen und vereinbart. Dazu lädt das Jugendamt ein. Die Ergebnisse dienen als Arbeitsgrundlage für alle Beteiligten. |
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Tagesgruppe LüneburgIm Mittelpunkt unserer Arbeit steht das Kind mit seinem Lebensumfeld. Aber auch Eltern erhalten durch entsprechende Unterstützung die Möglichkeit, in Problemsituationen des familiären Zusammenlebens neue Handlungsmodelle zu entwickeln.
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Tagesgruppe LüchowIn dem klar strukturierten, eng begleiteten Gruppenalltag und durch gezielte pädagogische Angebote erhält jedes Kind die Möglichkeit neue und positive Erfahrungen zu sammeln, persönliche Erfolge zu erleben und seine individuellen Kompetenzen zu erweitern.
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