Erwachsenenhilfe
Von der ambulanten Erwachsenenhilfe werden zwei Betreuungsarten nach dem SGB XII angeboten. Die Betreuung von Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und die Betreuung von Menschen mit seelischen Behinderungen insbesondere psychisch Kranke.
Die ambulante Betreuung der AWOSOZIAL orientiert sich grundsätzlich an den Kompetenzen der Hilfesuchenden und berücksichtigt ihre individuellen Biographien und Lebenserfahrungen. Anknüpfend an den vorhandenen Fähigkeiten sollen Unterstützungs-, Begleitungs- und Beratungsangebote das Ziel haben, weitgehende Autonomie im emotionalen, sozialen und kognitiven Bereich zu fördern.
Die Betreuer/innen bieten sozialpädagogische Hilfe in Einzel- oder Gruppenformen an:
- Gespräche über persönliche Situation, Krankheit, Wünsche und Ängste,
- Beratung in Konflikt-, Krisen- und Veränderungssituationen,
- Beratung im finanziellen Bereich (Haushaltsplanung, Vertragsabschlüsse, Sicherung und Klärung finanzieller Ansprüche, ggf. Geldverwaltung, Schuldnerhilfe, usw.),
- Hilfestellungen bei der Alltagsbewältigung im eigenen Wohnraum, insbesondere im Zusammenhang mit Selbstversorgung, persönlicher Hygiene, Umgang mit Geld, Haushaltsführung, Konflikt mit Mitbewohner/innen und Nachbarn,
- Unterstützung bei der Suche und Aufnahme von Arbeits-, Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten bzw. ergänzenden Maßnahmen,
- Unterstützung bei der notwendigen Inanspruchnahme medizinischer und sozialer Dienste und Leistungen, sowie zum Umgang mit Ämtern, Banken und sonstigen Institutionen,
- Förderung sozialer Kontakte und Freizeitgestaltung, beim Aufsuchen von Freunden und Angehörigen sowie beim Aufsuchen von Bildungs- und Freizeitangeboten,
- Förderung und Entwicklung kreativer Fähigkeiten,
- Einbindung in Gruppenangebote,
- Im akuten Notfall Einschätzung der psychischen bzw. gesundheitlichen Verfassung und ggf. Veranlassung von fachspezifischen Hilfen.
Die Betreuungsarbeit setzt im unmittelbaren Lebensumfeld der Betreuten an. Dabei werden die entsprechenden Behörden bzw. Institutionen, das soziale Umfeld, Berufsbetreuer/innen, usw. in den Betreuungsablauf mit einbezogen. Die rechtliche Grundlagen für die ambulante Betreuung bilden nach dem SGB XII § 67 (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) oder § 53 (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen). Die Betreuungsmaßnahme wird beim zuständigen Sozialhilfeträger beantragt. Die Betreuungsbewilligung enthält voraussichtliche Dauer und Umfang der Hilfe.